
Insolvenz – Betrieb aus dem Insolvenzverfahren verkaufen oder übernehmen
Im Insolvenzverfahren verkauft der Verwalter den Betrieb meist im Wege der übertragenden Sanierung (Asset Deal): Der Käufer übernimmt Anlagen, Aufträge und Mitarbeitende, nicht aber die Altverbindlichkeiten. Chancen für Käufer, klare Regeln für Verkäufer und Gläubiger.
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Merkmale
- Verkäufer ist der Insolvenzverwalter (oder das Unternehmen in Eigenverwaltung)
- Übertragende Sanierung: Asset Deal ohne Altverbindlichkeiten; alternativ Insolvenzplan mit Investor
- Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB über, Kündigungen sind im Verfahren erleichtert (§ 113 InsO)
- Preisbildung: Liquidationswert als Untergrenze, Fortführungswert als Verhandlungsbasis
Ablauf
- Verfahren verstehenVorläufiges Verfahren, Eröffnung, Gläubigerausschuss – wer entscheidet wann?
- Interesse bekundenInserat „Verkauf aus der Insolvenz“ bzw. Kontakt zum Verwalter; NDA, Datenraum, Bieterverfahren.
- AngebotKaufpreis, übernommene Mitarbeitende und Aufträge, Übergangsregelungen; Gläubigerausschuss stimmt zu.
- ClosingAsset Deal, Übergang der Verträge mit Zustimmung der Vertragspartner, Neustart in einer NewCo.
Worauf zu achten ist
- Keine Garantien des Verwalters – Due Diligence auf eigenes Risiko
- Kundenverträge gehen nicht automatisch über – Zustimmung einholen
- Lieferanten haben oft Vorbehaltseigentum an Vorräten
- Fördermittel und Bürgschaften für Übernehmer prüfen
Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte den Risikohinweis beachten und Berater einbinden. Vorlagen: IHK-Vertragsvorlagen (NDA, LOI, Kaufvertrag).
Alle Transaktionsarten
- M&A Industrie: Überblick
- Altersnachfolge (100 %)
- Strategischer Verkauf
- Carve-out / Ausgliederung
- Verkauf einer Business Unit
- Verkauf einer Tochtergesellschaft
- Mehrheitsbeteiligung
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- Management-Buy-out (MBO)
- Distressed M&A
- Verkauf aus der Insolvenz
- Asset Deal
- Share Deal
Alle Angaben und Anforderungen im Detail →
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Weiterführende Informationen (extern)
- Statistisches Bundesamt – Publikationen Insolvenzen Monats- und Jahreszahlen
- Creditreform – Insolvenzanalysen und Pressemeldungen Halbjahres-/Jahresanalysen Insolvenzen
- CMS – Der Betriebsübergang beim Distressed M&A § 613a BGB in der Krise
- Deloitte – Distressed M&A-Studie Deutschland Marktstudie
- VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands Verfahren, Verwaltersuche
- Insolvenzbekanntmachungen der Länder Amtliche Veröffentlichungen
- § 113 InsO – Kündigung eines Dienstverhältnisses im Verfahren Gesetzestext
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Gesetzestext
- § 129 InsO – Insolvenzanfechtung Gesetzestext
- M&A REVIEW – Financial Due Diligence bei Distressed-M&A-Transaktionen Fachzeitschrift
- KfW – ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) Förderdarlehen für Übernahmen
Externe Seiten; für deren Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
Häufige Fragen
Kann der bisherige Inhaber zurückkaufen?
Ja, wenn der Verwalter und die Gläubiger zustimmen und der Preis marktgerecht ist – Bieterverfahren sind üblich.
Was ist der Unterschied zu Distressed M&A?
Distressed M&A findet vor dem Antrag statt, der Verkauf aus der Insolvenz im Verfahren mit dem Verwalter als Verkäufer.
Wie schnell geht das?
Oft innerhalb von 4 bis 12 Wochen nach Antrag, da das Insolvenzgeld nur drei Monate reicht.
Alle Angaben in Inseraten stammen von den Nutzern und sind ungeprüft, solange keine Abschlüsse hinterlegt sind. Multiples und Spannen sind Orientierung, keine Bewertung. Bitte beachten Sie den Risikohinweis.