
Geschäftsbereich (Business Unit) verkaufen
Ein Geschäftsbereich mit eigenem Markt, eigenen Kunden und eigenem Team – aber ohne eigene Rechtsform. Der Verkauf läuft als Asset Deal oder nach vorheriger Ausgliederung. Typisch bei Fokussierung auf das Kerngeschäft, Nachfolge in einem Bereich oder Kapitalbedarf.
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Merkmale
- Wirtschaftlich eigenständiger Bereich ohne eigene Gesellschaft
- Übertragung als Asset Deal (Maschinen, Vorräte, Verträge, Mitarbeitende) oder nach Ausgliederung als Share Deal
- Käufer: Wettbewerber des Bereichs, Kunden, Beteiligungsgesellschaften mit Buy-and-Build, MBO-Teams
- Bewertung auf Basis Stand-alone-EBITDA des Bereichs
Ablauf
- Bereich abgrenzenKunden, Produkte, Anlagen, Mitarbeitende, Verträge und Flächen dem Bereich zuordnen; Bereichs-GuV erstellen.
- InseratTransaktionsart „Verkauf einer Business Unit“, Kennzahlen des Bereichs, Abhängigkeiten von der Mutter offenlegen.
- Käuferauswahl und LOIPassende Käufer nach NDA; Preisbasis, Struktur (Asset/Share), TSA im LOI festhalten.
- ÜbertragungEinzelübertragung der Verträge, Betriebsübergang § 613a BGB, Abgrenzung Working Capital zum Stichtag.
Worauf zu achten ist
- Gemischte Kunden und Lieferanten – wer bekommt welche Beziehung?
- Gemeinkosten realistisch zurechnen, sonst bricht die Bewertung in der Due Diligence
- Widerspruchsrecht der Mitarbeitenden beim Betriebsübergang
Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte den Risikohinweis beachten und Berater einbinden. Vorlagen: IHK-Vertragsvorlagen (NDA, LOI, Kaufvertrag).
Alle Transaktionsarten
- M&A Industrie: Überblick
- Altersnachfolge (100 %)
- Strategischer Verkauf
- Carve-out / Ausgliederung
- Verkauf einer Business Unit
- Verkauf einer Tochtergesellschaft
- Mehrheitsbeteiligung
- Minderheitsbeteiligung
- Management-Buy-out (MBO)
- Distressed M&A
- Verkauf aus der Insolvenz
- Asset Deal
- Share Deal
Alle Angaben und Anforderungen im Detail →
Passende Seiten: Carve-out / Ausgliederung · Tochtergesellschaft verkaufen · Asset Deal · Strategischer Verkauf · Carve-out · Risikohinweis
Aktuelle Unternehmensprofile
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Weiterführende Informationen (extern)
- FINANCE-Magazin – Carve-out: So gelingt die Ausgliederung eines Geschäftsbereichs Fachpresse
- PwC Deutschland – Carve-out: Vorbereitung, Separation, TSA Beratungspraxis
- KPMG Law – Carve-out: die größten Risiken und der Legal Workstream Rechtliche Risiken
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Gesetzestext
- § 123 UmwG – Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung Gesetzestext
- Hochschule Offenburg – Rechtsfokussierte Analyse internationaler Carve-out-Transaktionen (PDF, EconStor) Wissenschaftliche Analyse
- § 75 AO – Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern Gesetzestext
- DUB KMU Multiples – Branchenmultiples je Größenklasse Bewertungsorientierung
Externe Seiten; für deren Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich der Verkauf einer Business Unit vom Carve-out?
Der Carve-out beschreibt den Prozess des Herauslösens; „Business Unit“ die Art des Objekts – ein Bereich ohne eigene Rechtsform. In der Praxis überschneiden sich beide.
Kann ich einen Bereich verkaufen und den Rest behalten?
Ja – das ist der Regelfall. Wichtig ist eine saubere Abgrenzung und ggf. ein Liefer- oder Kooperationsvertrag für die Zeit danach.
Alle Angaben in Inseraten stammen von den Nutzern und sind ungeprüft, solange keine Abschlüsse hinterlegt sind. Multiples und Spannen sind Orientierung, keine Bewertung. Bitte beachten Sie den Risikohinweis.