
Asset Deal – Maschinen, Vorräte, Verträge und Mitarbeitende übernehmen
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter und tritt in ausgewählte Verträge ein; die Gesellschaft bleibt beim Verkäufer. Vorteil: Auswahl und Abschirmung von Altlasten; Nachteil: jede Übertragung einzeln, Zustimmung der Vertragspartner.
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Merkmale
- Kauf einzelner Wirtschaftsgüter (Maschinen, Vorräte, IP, Kundenstamm) – Bestimmtheitsgrundsatz
- Verträge gehen nur mit Zustimmung der Vertragspartner über; Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes (§ 613a BGB)
- Steuer: Kaufpreis wird auf die Wirtschaftsgüter verteilt und abgeschrieben (Step-up) – für Käufer attraktiv
- Typisch bei Carve-outs, Einzelunternehmen, Insolvenzen und bei Risiken in der Gesellschaft
Ablauf
- Kaufgegenstand definierenAnlagenverzeichnis, Vorräte, Verträge, IP, Genehmigungen – was wird übernommen, was bleibt?
- Zustimmungen einholenKunden, Lieferanten, Vermieter, Leasinggeber; öffentlich-rechtliche Genehmigungen prüfen.
- KaufpreisallokationVerteilung auf Wirtschaftsgüter und Firmenwert; Umsatzsteuer (Geschäftsveräußerung im Ganzen) prüfen.
- ÜbergangStichtag, Übergabe, Unterrichtung der Mitarbeitenden nach § 613a Abs. 5 BGB.
Worauf zu achten ist
- Haftung für Betriebssteuern (§ 75 AO) und Firmenfortführung (§ 25 HGB) trotz Asset Deal
- Genehmigungen (BImSchG, Zulassungen) sind oft nicht übertragbar – Neuantrag einplanen
- Widerspruch von Mitarbeitenden gegen den Übergang
Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte den Risikohinweis beachten und Berater einbinden. Vorlagen: IHK-Vertragsvorlagen (NDA, LOI, Kaufvertrag).
Alle Transaktionsarten
- M&A Industrie: Überblick
- Altersnachfolge (100 %)
- Strategischer Verkauf
- Carve-out / Ausgliederung
- Verkauf einer Business Unit
- Verkauf einer Tochtergesellschaft
- Mehrheitsbeteiligung
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- Management-Buy-out (MBO)
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- Verkauf aus der Insolvenz
- Asset Deal
- Share Deal
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Aktuelle Unternehmensprofile
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Weiterführende Informationen (extern)
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Gesetzestext
- § 75 AO – Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern Gesetzestext
- § 25 HGB – Haftung bei Firmenfortführung Gesetzestext
- § 123 UmwG – Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung Gesetzestext
- Bundeskartellamt – Fusionskontrolle Anmeldepflicht ab Umsatzschwellen
Externe Seiten; für deren Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
Häufige Fragen
Wann ist der Asset Deal die bessere Wahl?
Bei Carve-outs ohne eigene Gesellschaft, bei Risiken oder Altlasten in der Gesellschaft, in der Insolvenz und wenn der Käufer die Abschreibung des Kaufpreises nutzen will.
Was gilt für die Grunderwerbsteuer?
Übernommene Grundstücke lösen Grunderwerbsteuer aus; beim Share Deal gelten andere Schwellen.
Alle Angaben in Inseraten stammen von den Nutzern und sind ungeprüft, solange keine Abschlüsse hinterlegt sind. Multiples und Spannen sind Orientierung, keine Bewertung. Bitte beachten Sie den Risikohinweis.